Die kirchliche Trauung ist ein feierlicher Gottesdienst, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde ihr Versprechen ablegen, ihr Leben gemeinsam zu gestalten. Dabei bitten sie um Gottes Segen für ihre Ehe und ihren gemeinsamen Weg.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung – erst mit dieser gelten die Partn*innen rechtlich als verheiratet. In der evangelischen Kirche hat die Ehe keinen sakramentalen Charakter, sondern wird als bedeutungsvolle Lebensgemeinschaft unter Gottes Segen verstanden.
Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst der Gemeinde anlässlich einer Eheschließung. Sie hören Gottes Wort zur Ehe, bekennen sich zu einer christlichen Eheführung und empfangen Gottes Segen. Die Gemeinde betet mit Ihnen und für Sie.
Zunächst ist das Pfarramt, in dessen Bezirk Sie wohnen, für Sie zuständig. Hier können Sie einen Termin vereinbaren und erste Fragen stellen. Sie können sich auch in einer anderen als der zuständigen Gemeinde trauen lassen. Wenn Sie oder Ihr*e Ehepartner*in nicht aus der Gemeinde kommen, in der die Trauung stattfinden soll, ist ein Entlassschein des zuständigen Pfarramts nötig.
Sie fühlen sich keiner Gemeinde zugehörig oder sind kein Kirchenmitglied, wünschen Sich aber dennoch eine rituelle Trauung mit Segnung? Dann wenden Sie sich an den SegensPunkt.
Zunächst steht Ihnen die Kirche Ihrer Kirchengemeinde zur Verfügung. Viele Pfarrpersonen sind aber auch bereit, im Umkreis des Kirchenbezirks in eine von Ihnen ausgesuchte Kirche oder Kapelle zu kommen. Allerdings liegt die Organisation dann bei Ihnen. Auch anderr Orte (z. B. draußen) können möglich sein. Sprechen Sie diesbezüglich Ihre Pfarrperson an.
Grundsätzlich an jedem Wochentag und auch am Sonntag im Gottesdienst. Wichtig ist eine frühzeitige Anmeldung im zuständigen Pfarramt. Zur Trauung gehört ein vorbereitendes Gespräch mit beiden Ehepartner*innen. Dabei geht es um Sinn und Verlauf des Gottesdienstes, aber auch um Organisatorisches. Darüber hinaus finden Sie hier auch eine Gelegenheit zum seelsorgerlichen Gespräch.
Für den Dienst der Geistlichen in Ihrer Kirchengemeinde bezahlen Sie Ihre Kirchensteuer. Wie in jedem Gottesdienst, so wird auch im Traugottesdienst ein Opfer erbeten. Die Kosten für musikalische Begleitung und kirchlichen Ordnungsdienst erfahren Sie beim zuständigen Pfarramt.
Grundsätzlich steht der normale Kirchenschmuck in den Kirchen, in denen sonntags Gottesdienst gefeiert wird, zur Verfügung. Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich der Blumen haben, sollten Sie dies mit dem Pfarramt absprechen. In kleineren Kapellen müssen Sie für den Schmuck selber sorgen.
Ja. Viele Paare wünschen sich die Beteiligung beider Kirchen an ihrer Trauung. Die gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ist darum sowohl in einer evangelischen Kirche unter der Beteiligung einer katholischen Pfarrperson möglich als auch in einer katholischen Kirche unter Beteiligung der evangelischen Pfarrperson. Trauungen konfessionsverschiedener Paare erfolgen in der Regel nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Brautpaares die kirchliche Trauung stattfindet. Die Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare „Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung” erhalten Sie bei Ihrem Pfarramt. Vergessen Sie nicht, dass bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung zwei Pfarrämter für Sie zuständig sind. Darum sollten Sie rechtzeitig mit beiden ein Gespräch vereinbaren, bei dem die rechtliche Seite, der Ablauf und die Gestaltung besprochen werden.
Ja. Nach der Ordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist auch die Trauung eines Gemeindemitglieds mit einer Pkonfessionslosen Person möglich. Voraussetzung dafür ist ein intensives Gespräch mit der Pfarrperson, in dem unter anderem deutlich werden muss, dass das Ehepaar gewillt ist, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen und die evangelische Person in der Ausübung des Glaubens nicht behindert wird.
Eine evangelische Trauung findet, wie auch mittlerweile die bürgerliche Trauung, ohne Trauzeug*innen statt. Bei der gemeinsamen Feier der kirchlichen Trauung in einer katholischen Kirche sollten Trauzeug*innen dabei sein und – wie es die katholische Ordnung verlangt – nach der Feier ihre Unterschrift leisten.
In Ihrem Traugottesdienst kann auch die Taufe Ihres Kindes stattfinden. Was bei einer Taufe zu beachten ist und ob Sie Ihr Kind vor oder nach der Trauung taufen lassen, besprechen Sie mit Ihrer Pfarrperson. Der Traugottesdienst kann mit der Feier des heiligen Abendmahls verbunden werden. Die Einladung dazu gilt der ganzen versammelten Gemeinde
Viele Paare suchen sich für Ihre Trauung einen passenden Vers aus der Bibel aus. Dieser Trauspruch soll zum Paar passen und ein Begleiter durchs Leben sein.
Auf trauspruch.de können Sie mit drei Fragen Ihren persönlcihen Trauspruch finden.
Versuchen Sie es einmal!