Kircheneintritt

Weißes Schild hängt an Klinke der Kirchentür. Auf dem Schild steht: "Die Kirche ist geöffnet".

Sie sind irgendwann aus Ihrer Kirche ausgetreten und möchten nun (wieder) in die evangelische Kirche eintreten? Kein Problem, die Türen stehen Ihnen offen! In die evangelische Kirche könne alle Menschen eintreten, wenn sie getauft sind. Sie können Ihren Schritt begründen, müssen dies jedoch nicht. Sie dürfen jederzeit um ein Gespräch bitten – auch, wenn Sie noch Fragen haben.

Wenden Sie sich für Ihren Kircheintritt am besten direkt an ein protestantisches Pfarramt. 

Fragen & Antworten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie der Pfarrperson nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden einem Wiedereintritt die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt benötigt.

Werde ich noch einmal getauft?

Nein. Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Die Taufe wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum ist auch bei einem Übertritt aus einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche keine erneute Taufe nötig und möglich.

Kann man Kirchenmitglied werden, ohne getauft zu sein?

Nein. Die Taufe ist Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. Es ist jedoch möglich, sich im Erwachsenenalter taufen zu lassen. Mit der Taufe werden Sie in die evangelische Kirche aufgenommen. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem örtlichen Pfarramt in Verbindung.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. Auch muss niemand, der in die evangelische Kirche aufgenommen werden will, vor das Presbyterium treten. Jedoch kann bei der Antragstellung ein intensives Gespräch mit der Pfarrperson stattfinden. Auch sollten Sie sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied sein möchte als in meiner Wohnsitzgemeinde?

Sprechen Sie Ihren Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an, man wird Ihnen weiterhelfen.

Habe ich besondere Rechte, wenn ich Kirchenmitglied bin?

Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können Sie Pat*in werden. Sie können an den Wahlen zum Presbyterium und an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

Wird der Kircheneintritt öffentlich bekannt gemacht?

Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst oder im Gemeindebrief Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.

Was kostet der Eintritt?

Der Kircheneintritt kostet Sie nichts außer dem Gang zum Pfarramt.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner zahlen in der Regel keine Kirchensteuer. Ansonsten müssen in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Wer bestimmt über die Kirchenmitgliedschaft meiner Kinder?

Zunächst einmal bestimmt die Taufe über die Konfessionszugehörigkeit. Die Eltern und Erziehungsberechtigten bestimmen ferner über die Konfession und über die Kirchenmitgliedschaft ihrer Kinder, bis diese religionsmündig sind. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können die Jugendlichen selbst über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden.

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